Als Dienstleister möchten wir den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht werden. Daher bieten wir auf Wunsch auch Baustellenbesichtigungen an, um folgende Punkte in Absprache mit dem Kunden abzuklären:
Bei der Visualisierung und Umsetzung Ihrer gestellten Anforderungen, nutzen wir ein 3D-Zeichenprogramm.
Zur Ermittlung des optimalen Kranes können wir hier auf alle bei uns eingesetzten Geräte und Typen zurückgreifen und so auch die wirtschaftlichste Lösung ermitteln.
Über das Unterlegen von Grundrissplänen und unter Zufhilfenahme von 3D-Zeichnungselementen können Standplätze, Gebäudekonturen und Störkanten exakt dargestellt werden.
Das Programm hilft damit schon vor Auftragsdurchführung, den Einsatz auf Machbarkeit zu prüfen und somit Fehler zu minimieren.
Liebe Geschäftspartner, Straßensperrungen sind eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, auf deren Notwendigkeit wir Sie hinweisen müssen
Nachfolgender Abschnitt ist die gesetzliche Grundlage für die zu beantragenden Sperrungen:
§45 StVO / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Auch wenn uns diese Vorschriften bei der spontanen Zusage und Ausführung Ihrer Aufträge behindern: Als seriöses Unternehmen umgehen wir diese Vorschrift nicht!
Es wäre auch für Sie als unseren Geschäftspartner ein schlechter Dienst, wenn wir uns nicht daran hielten. Zu der entsprechenden Ahndung der Ordnungswidrigkeit, die auch mit Punkten in Flensburg für uns verbunden wäre, würden uns die Behörden über kurz oder lang keine Genehmigungen mehr erteilen und wir könnten nicht für Sie tätig werden.
Es gibt dabei folgende Möglichkeiten:
Egal, welche Variante Sie wählen: Wenn die Vorschriften rechtzeitig erfüllt sind, steht unserer Arbeit nichts mehr im Weg.
Wir können professionell und zuverlässig Ihren Auftrag ausführen!
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Ihr RIEGER & MOSER-Team