Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Gesetzliche Grundlage ist die „Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge“ (BGV D-29 (seit 2000: „Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, BGV), welcher alle gewerblich genutzten Fahrzeuge unterliegen.

Die Berufsgenossenschaften verpflichten jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Für uns bedeutet das, Ihre und unsere Mitarbeiter vor Unfällen durch die Technik der Fahrzeuge zu schützen. Dafür müssen bei uns alle Fahrzeuge jährlich durch einen Sachverständigen geprüft werden.